Welche Fahrzeuge benötigen in Slowenien eine elektronische Vignette?
In Slowenien ist eine elektronische Vignette für Motorräder und Kraftfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen erforderlich, wenn sie vignettenpflichtige Autobahnen und Schnellstraßen nutzen. Für die elektronische Vignette werden die Fahrzeuge in drei Kategorien eingeteilt. Kategorie 1 ist für Motorräder vorgesehen. Kategorie 2A umfasst gewöhnliche Personenkraftwagen, Wohnmobile und bestimmte Kleintransporter. Kategorie 2B ist für höhere Fahrzeuge vorgesehen, beispielsweise bestimmte SUVs, Kleintransporter oder Fahrzeuge mit mehreren Sitzplätzen. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen unterliegen dem elektronischen, streckenabhängigen Mautsystem DarsGo.
Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug zur Kategorie 2A oder 2B gehört?
Entscheidend ist nicht die Gesamthöhe des Fahrzeugs, sondern die Höhe des Fahrzeugs über der Vorderachse. Beträgt diese Höhe höchstens 1,3 Meter, gehört das Fahrzeug zur Kategorie 2A. Liegt sie über 1,3 Metern, fällt das Fahrzeug in der Regel in die Kategorie 2B. Zur Kategorie 2A gehören üblicherweise normale Personenkraftwagen, die meisten Wohnmobile und bestimmte Kleintransporter. In die Kategorie 2B fallen dagegen häufig einige höhere SUVs, Kleintransporter oder Kleinbusse. Wenn Sie sich nicht sicher sind, stellen Sie sich neben das Vorderrad des Fahrzeugs und messen Sie den Abstand von der Fahrbahnoberfläche bis zum höchsten festen Punkt des Fahrzeugs über der Vorderachse, im vorderen Fahrzeugbereich vor der Windschutzscheibe. Beträgt die gemessene Höhe höchstens 1,3 Meter, gehört das Fahrzeug zur Kategorie 2A. Liegt die gemessene Höhe über 1,3 Metern, gehört es zur Kategorie 2B. Die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Gesamthöhe des Fahrzeugs ist für die Einstufung in die Kategorie 2A oder 2B nicht entscheidend.
Welche Gültigkeitszeiträume gibt es für slowenische elektronische Vignetten für Personenkraftwagen?
Für Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge der Kategorien 2A und 2B sind in Slowenien drei Arten elektronischer Vignetten mit einer Gültigkeit von 7 Tagen, 1 Monat oder 1 Jahr erhältlich. Die 7-Tage-Vignette eignet sich insbesondere für kurze Reisen oder die Durchfahrt durch Slowenien. Die Monatsvignette ist ideal für Fahrer, die einen längeren Aufenthalt oder mehrere Fahrten innerhalb einiger Wochen planen. Die Jahresvignette ist die kostengünstigste Lösung für Fahrer, die slowenische Autobahnen und Schnellstraßen das ganze Jahr über regelmäßig nutzen.
Kann ich eine slowenische elektronische Tagesvignette kaufen?
Nein. In Slowenien ist für keine Fahrzeugkategorie eine elektronische Tagesvignette erhältlich. Die kürzeste Gültigkeitsdauer beträgt sieben Tage. Wenn Sie Slowenien nur durchqueren oder lediglich einen Tag dort verbringen möchten, müssen Sie eine elektronische 7-Tage-Vignette kaufen.
Welche Gültigkeitszeiträume gibt es für slowenische elektronische Vignetten für Motorräder?
Für Motorräder gelten in Slowenien andere Gültigkeitszeiträume für elektronische Vignetten als für Personenkraftwagen. Für Motorräder sind elektronische Vignetten mit einer Gültigkeit von 7 Tagen, 6 Monaten oder 1 Jahr erhältlich. Eine elektronische Monatsvignette ist in Slowenien für Motorräder nicht verfügbar. Die 6-Monats-Vignette eignet sich insbesondere für Motorradfahrer, die slowenische Autobahnen während der Motorradsaison nutzen. Wenn Sie regelmäßig nach Slowenien reisen, kann eine elektronische Jahresvignette die günstigere Wahl sein.
Auf welchen Autobahnen und Schnellstraßen ist in Slowenien eine elektronische Vignette erforderlich?
In Slowenien ist eine elektronische Vignette auf allen Autobahnen (A) und den meisten Schnellstraßen (H) erforderlich. Dies betrifft beispielsweise die Autobahnen A1 (Šentilj – Maribor – Celje – Ljubljana – Postojna – Koper), A2 (Österreich – Kranj – Ljubljana – Novo mesto – Obrežje – Kroatien), A3 (Divača – Fernetiči), A4 (Slivnica – Hajdina – Gruškovje) und A5 (Dragučova – Murska Sobota – Pince, in Richtung der ungarischen Grenze). Die Vignettenpflicht gilt auch auf den meisten Schnellstraßen, beispielsweise auf der H3 (Autobahnring Ljubljana), H4 (Razdrto – Ajdovščina – Vrtojba) und H7 (Dolga Vas – ungarische Grenze). Seit dem 1. Januar 2026 ist auf den Straßen H5 und H6 keine elektronische Vignette mehr erforderlich. Auch bestimmte weitere Abschnitte von Autobahnen und Schnellstraßen können von der Vignettenpflicht ausgenommen sein.